Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Informationen zur Prävention in der GKV

Seit dem Jahr 2000 sind (wieder) gesetzliche Leistungen der Krankenkassen zur Prävention erlaubt. Dazu haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen (insbesondere zur Qualitätssicherung) vereinbart.

Die Fachbereichsleitung informiert über die Planungen und Vereinbarungen der Krankenkassen zur Prävention seit dem Jahr 2000: