Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
27.03.2017
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Seit dem Jahr 2000
sind (wieder) gesetzliche Leistungen der
Krankenkassen zur Prävention erlaubt. Dazu haben
die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam prioritäre Handlungsfelder
und Kriterien für Leistungen (insbesondere zur Qualitätssicherung) vereinbart.
Die Fachbereichsleitung informiert über die Planungen und Vereinbarungen der
Krankenkassen zur Prävention seit dem Jahr 2000:
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