Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Planungen der Krankenkassen zur Prävention und Selbsthilfeförderung

Maximilian Rieländer  20.02.2000

Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen arbeiten an Vorgaben für zukünftige Leistungen im Bereich Prävention und Selbsthilfeförderung (§ 20 SGB V) – Psychologinnen und Psychologen wollen sich als qualifizierte Anbieter profilieren

Die Gesetzlichen Krankenkassen befinden sich derzeit in einem Abstimmungsprozess über Auswahlkriterien und Qualitätsstandards für die Förderungswürdigkeit von Leistungen zur primären Prävention. Diese Leistungen sollen laut Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern, wobei die Krankenkassen unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstands prioritäre Handlungsfelder für Präventionsangebote und Kriterien für ihre Bewertung beschließen sollen.

Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen in erster Linie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die sich in der Zeit vor dem Gesundheitsstrukturgesetz 1996 in besonderem Maße bewährt haben, re-installieren werden. Diese Angebote richteten sich vor allem auf die Bereiche Ernährung, Bewegung, Suchtprävention und Stressbewältigung/Entspannung. Besonders in den letzten beiden Präventionsbereichen haben Psychologinnen und Psychologen seit Mitte der 80er Jahre ihr know how sowohl bei der Konzeption als auch bei der Durchführung und Evaluation von Maßnahmen und Gesundheitsprogrammen eingebracht. Dies sollte auch in Zukunft wieder der Fall sein!

Daneben können die Erkenntnisse der Gesundheitspsychologie auch erkrankungs- bzw. risikounabhängig für die präventive Stärkung von Gesundheitskompetenzen der Versicherten genutzt werden - so zum Beispiel Entwicklung von Fähigkeiten zum Gesundheits-Selbstmanagement und Basisqualifikationen zur gesundheitsförderlichen Lebensgestaltung. Auch im Bereich von Patientenschulungen (§ 43 SGB V) ist psychologischer Sachverstand gefragt.

Deshalb sieht der Fachbereich Gesundheitspsychologie der Sektion GUS es als wichtige Aufgabe für den BDP an, den Krankenkassen - sobald die interne Abstimmung der Spitzenverbände der Krankenkassen abgeschlossen ist - Kooperationsgespräche anzubieten, damit Gesundheitspsychologinnen und -psychologen bei der Festlegung von förderungsfähigen präventiven Handlungsfeldern wie auch bei der Entwicklung von Qualitätsstandards beteiligt werden können. In diesem Zusammenhang plant der Fachbereich auch, eine Bestandsaufnahme von bisher erfolgreichen Maßnahmenprogrammen zur Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation zu erstellen und an die Kassen weiterzugeben.

Weiterhin wird der BDP bei den Krankenkassen darauf hinwirken, anzuerkennen und praktische Konsequenzen daraus zu ziehen, dass Psychologinnen und Psychologen als Anbieter von Leistungen der Gesundheitsförderung besonders qualifiziert sind. Ihre wissenschaftliche Ausbildung, ihre professionellen Stärken in Gesprächsführung und bei Gruppenprozessen bilden die Basis für einen fachkundigen Umgang mit Nutzern der zukünftigen erweiterten Kassenleistungen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind als Kursleiter fortgebildet, haben jahrelange Erfahrung mit der Durchführung von Gesundheitstrainings, Patientenberatungen und -schulungen. Durch sein Fortbildungscurriculum „Psychologische Gesundheitsförderung“ zeigt der BDP Qualifikationsmaßstäbe für dieses Tätigkeitsfeld auf. Der Fachbereich Gesundheitspsychologie will Psychologinnen und Psychologen in vielfältiger Form unterstützen, sich auf dem wieder entstehenden Markt von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten behaupten können.