Seite erstellt am 18.08.1998
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Gesundheitspsychologie > Veröffentlichungen > Report Psychologie >Präventionsauftrag der Gesetzlichen KassenIm Sommer traf sich die Regionalgruppe Gesundheitspsychologie München und Südbayern, um mehr über das Thema »Präventionsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen – eine Präsentation der 2006 modifizierten gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V« zu erfahren. ThomasWelker informierte über den gesetzlichen Auftrag zu Präventionsleistungen von gesetzlichen Krankenkassen anhand der Grundsätze und Empfehlungen des im Februar diesen Jahres erschienenen und neu überarbeiteten Leitfadens 2006 der GKV. Die bisherige politische Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung ermöglicht den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Bereitstellung entsprechender Maßnahmen auf einem neuen Niveau. Er ergänzte seine Ausführungen mit den aktuellen Daten von 2005 der von der gesetzlichen Krankenkassen vorgenommenen und dokumentierten Evaluationen. Zunächst erläuterte er die Ansatzpunkte für eine gesundheitsförderliche Politik, die im Risikoverhalten, in selbstschädigendem Verhalten, in gesundheitsbelastenden Bedingungen in der Umwelt und Arbeitswelt, in psychosomatischen Belastungen durch die Arbeitslosigkeit sowie in der Stärkung gesundheitsförderlicher Potenziale zu sehen sind. Nach der ausführlichen Würdigung der eigentlichen einschlägigen Paragrafen des SGB V hob er deren wesentliche Grundsätze hervor, die in den Zielen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung formuliert sind: gesundheitliche und ökonomische Bedeutung von Erkrankungen, Rangfolgen von Krankheiten sowie die Quantifizierung von Teilzielen und verhaltens- und verhältnisbezogenen Risikofaktoren. Nicht unwichtig sind den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen die Zielgruppen und Zugangswege. Neben dem individuellen Ansatz mit seinen Interventionen, die sich auf den einzelnen Menschen mit Krankheitsbildern mit epidemiologischer Bedeutung (Herz- Kreislauf, Diabetes mellitus etc.) beziehen, wird im neuen Leitfaden verstärkt der Setting-Ansatz mit seinen Interventionen in Lebensräumen und damit die Förderung sozial Benachteiligter betont. Ziel ist es, Personen mit sozial ungünstigen Gesundheitschancen zu erreichen und die Bedürfnisse nach geschlechtsspezifischen Unterschieden zu berücksichtigen. Im Blickfeld des Vortrags standen dabei die Anforderungen, Weiterentwicklungen und die Umsetzung der
Die Anforderungen sind in einem Kriterienkatalog formuliert, wonach jedem Präventionsprinzip zur praktischen Umsetzung folgende Kriterien zugeordnet werden: Bedarf und Wirksamkeit, Zielgruppe, Inhalt und Methodik, Anbieterqualifikation. Die Weiterentwicklung und Neustrukturierung der Präventionsprinzipien in vier Handlungsfelder mit sieben Prinzipien sieht folgendermaßen aus:
Bewegungsgewohnheiten Auf dem für Psychologinnen und Psychologen
wichtigen Handlungsfeld Stressbewältigung/Entspannung findet nach dem
Leitfaden 2006 nun eine Dreiteilung, 5a) bis 5c), der Maßnahmen statt,
nämlich der Bereich der Stressreduktion, die klassischen
Entspannungsverfahren und die fernöstlichen Methoden, was sich auch
bedauerlicherweise in den Anforderungen der Anbieterqualifikation
niederschlägt.
Gemessen an den Anforderungen an die Maßnahmen zur Stressreduktion/ Entspannung, wie sie durch die Vorgaben des Leitfadens formuliert sind, nämlich eine individuelle Stressbewältigung mit transaktionalen Stressmodellen (z.B. nach Lazarus) zu erreichen, mit Maßnahmen, die auf den Erkenntnissen der biopsychosozialen Stressforschung beruhen, »wonach länger andauernde neuroendokrine und vegetative Stressreaktionen eine Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit darstellen« sowie sich »subjektiven habituellen kognitiven Bewertungsmustern« (Leitfaden) verdanken, denen mit verhaltensmodifizierenden »Methoden der kognitiven Umstrukturierung« begegnet werden sollte, ist es doch erstaunlich, welchen Berufsgruppen außer den Psychologen und Psychologinnen es noch alles zugetraut wird, Fragen des psychischen und physiologischen Stresserlebens, Fragen der psychischen Gesundheit in der Primärprävention zu vermitteln, entsprechend beruflich kompetente Antworten zu geben und entsprechend verhaltensorientierte Veränderungen zu implementieren. Auch bei der »Vermittlung psychophysiologischer Entspannungsverfahren «
werden Fachkräfte herangezogen, denen die genuin psychologischen
Kenntnisse aus dem Studium der Psychologie verschlossen bleiben und die
»Entspannung « verhaltenstechnologisch nur unter dem Gesichtspunkt ihrer
Reaktion verstehen. |