Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 08.01.2018

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Kooperation mit den Krankenkassen für Gesundheitsförderung und Prävention

In der Phase der Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen der Krankenkassen von 1989 - 1996 hatten mehrere Krankenkassen mit dem BDP bzw. seinen Untergliederungen vereinbart, zur Durchführung von Entspannungs- und Stressbewältigungstrainings nur PsychologInnen mit entsprechenden Fortbildungsbescheinigungen einzusetzen:

In der Zeit von 1994 - 1996 gab es ausgeprägte berufspolitische Aktivitäten zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen:

  • Zu den vom VdAK 1/1994 herausgegebenen „Gemeinsame Empfehlungen der Ersatzkassen und ihrer Verbände - Qualitätskriterien für Gesundheitsförderungsmaßnahmen  nach § 20 Abs. 3 SGB V"  wurde vom BDP eine positive Stellungnahme an den VdAK gesandt.
  • Bei der Tagung „Psychologische Gesundheitsförderung - ein Berufsfeld mit Zukunft" 10/1994 in Düsseldorf (des Arbeitskreises ‘Psychologische Gesundheitsförderung und Prävention’ der Sektion Klinische Psychologie) wurden eine Arbeitsgruppe und ein Podiumsgespräch zum Thema „Psychologen und Krankenkassen zusammen für Gesundheitsförderung" mit Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen durchgeführt, wobei das Podiumsgespräch vom Mitarbeiter des WHO-Regionalbüros für Europa Rüdiger Krech moderiert wurde.
    Ein Tagungsbericht wurde im DPV 1995 veröffentlicht: Rieländer,M.; Hertel,L. & Kaupert,A. (Hrsg.) „Psychologische Gesundheitsförderung als zukunftsorientiertes Berufsfeld". Daraus zwei Beiträge:

  • Eine Arbeitsgruppe bewirkte zusammen mit dem Präsidium Kooperationsgespräche des BDP mit dem AOK-Bundesverband, den Hauptverwaltungen der BEK, DAK und TK sowie mit dem BKK-Bundesverband im Frühjahr 1995. Ein wesentliches Ergebnis der Kooperationsgespräche war der Auftrag an den BDP, konkrete Angebote für die Kooperation zu machen. Die erstellten Kooperationsangebote für die Krankenkassen kamen wegen des gesetzlich erzwungenen Rückzugs der Krankenkassen aus der Gesundheitsförderung nicht mehr zum Zuge.

Nach der gesetzlichen Wiedereinführung von Krankenkassenleistungen zur Prävention seit dem Jahr 2000 bot der Fachbereich Gesundheitspsychologie den Krankenkassen Kooperationsmöglichkeiten an. Er hat