Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Zusammenarbeit mit Krankenkassen für die Gesundheitsförderung

(aus dem gleichnamigen Buchbeitrag von Maximilian Rieländer im Buch "Gesundheitsförderung als zukunftsorientiertes Berufsfeld", Bonn: DPV 1995)

Gliederung

1. Bestandaufnahme

1.1  Die Krankenkassen als Akteure für die Gesundheitsförderung

1.2  Realisierte Formen der Zusammenarbeit

2. Zukunftsperspektiven

2.1  Förderung von Kommunikationsaustausch und Kooperation

2.2  Ziele der Kommunikation und Kooperation


1. Bestandaufnahme

1.1  Die Krankenkassen als Akteure für die Gesundheitsförderung

Seit 1989 sind für die gesetzliche Krankenversicherung im SGB V „Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten“ gesetzlich umschrieben. Daher sind die Krankenkassen im Gesundheitswesen der Hauptansprechpartner zur Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

Die Krankenkassen haben seit 1989 ihre Aktivitäten im Feld der Gesundheitsförderung deutlich vermehrt:

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben Abteilungen für Gesundheitsförderung eingerichtet, um dadurch bundesweit ihre Aktivitäten zur Gesundheitsförderung zu koordinieren und weiterzuentwickeln.

Sie haben etwa seit 1992 in vielen regionalen Geschäftsstellen Abteilungen für Gesundheitsförderung eingerichtet und dazu AbteilungsleiterInnen angestellt. Aufgaben dieser Abteilungen sind vorwiegend die regionale Organisation von Programmen mit vielen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

Sie bieten der allgemeinen Bevölkerung in umfangreichen Programmen viele Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an und führen sie durch. Die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind vorwiegend Gesundheitsberatung und -trainings zu den Bereichen: Ernährung, Bewegung, Entspannung, Körpererfahrung, Streßbewältigung, Nichtrauchertraining, Hilfen in der Familie.

Für die betriebliche Gesundheitsförderung bieten sie Betrieben ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an.

Aus der Großen Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema „Prävention in der Gesundheitspolitik“ (Drucksache 12/8238 ):

„Mit der Verabschiedung des Gesundheits-Reformgesetzes fiel vor nunmehr fünf Jahren die politische Entscheidung, Gesundheitsförderung zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zu machen. Heute mehren sich einerseits Stimmen, die ein mangelhaftes Engagement der Krankenkasssen beklagen. Andererseits wird bei Gesundheitsförderungsaktivitäten eine zunehmende Marketing-Orientierung ohne Rücksicht auf die gesundheitspolitische Wirkung der Maßnahmen konstatiert.“ (S. 1)

1.2  Realisierte Formen der Zusammenarbeit

Viele Diplom-PsychologInnen, die im Feld der Gesundheitsförderung berufstätig sind, betrachten die Krankenkassen als Hauptansprechpartner und erstreben deshalb eine gute Zusammenarbeit.

Diplom-PsychologInnen sind für und mit Krankenkassen im Feld der Gesundheitsförderung berufstätig:

In den Abteilungen für Gesundheitsförderung der Bundesverbände bzw. Zentralstellen sind Diplom-PsychologInnen angestellt.

In den vielen regionalen Geschäftsstellen und ihren Abteilungen für Gesundheitsförderung sind nur wenige Diplom-PsychologInnen angestellt.

Viele Diplom-PsychologInnen führen freiberuflich im Auftrag der regionalen Geschäftsstellen der Krankenkassen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durch, vorrangig Gesundheitstrainings zu Entspannung und Streßbewältigungstraining, auch Trainings zur Raucher-Entwöhnung und Schmerzbewältigung und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Manche Diplom-PsychologInnen führen im Rahmen einer freiberuflichen Praxis Gesundheitstrainings durch, für die die Teilnehmer von den Krankenkassen eine Kostenerstattung erhalten.

Mehrere Krankenkassen haben mit dem BDP bzw. seinen Untergliederungen Vereinbarungen abgeschlossen, zur Durchführung von Entspannungs- und Streßbewältigungstrainings, nur Diplom-PsychologInnen mit entsprechenden Fortbidungsbescheinigungen einzusetzen.

Solche Fortbildungsbescheinigungen vergeben der Arbeitskreis „Autogenes Training und Progressive Relaxation“ für die Entspannngsmethoden Autogenes Training und Progressive Relaxation und die Deutsche Psychologen Akademie (DPA) im Bereich der Streßbewältigung.

Die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und Diplom-PsychologInnen ist vermutlich quantitativ am größten für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die von den regionalen Geschäftsstellen der Krankenkassen organisiert und von Diplom-PsychologInnen in freiberuflicher Tätigkeit geleitet werden.

Über die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Diplom-PsychologInnen für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung berichten Diplom-PsychologInnen positive und negative Erfahrungen.

Positive Erfahrungen beziehen sich vor allem auf eine gute direkte Zusammenarbeit von Diplom-PsychologInnen mit den für die Gesundheitsförderung zuständigen AbteilungsleiterInnen der regionalen Geschäftsstellen.

Negative Erfahrungen beziehen sich auf:

  • einen Exklusiv-Anspruch einer Krankenkasse, daß Diplom-PsychologInnen, die in ihrer freiberuflichen Tätigkeit Gesundheitsförderungsmaßnahmen für diese Krankenkasse leiten, für keine andere Krankenkasse Gesundheitsförderungsmaßnahmen leiten sollten,
  • die Ablehnung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die von Diplom-PsychologInnen angeboten werden,
  • eine geringe Honorierung für die freiberufliche Leitung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen.

2. Zukunftsperspektiven

Berufspolitisch ist es für den BDP wichtig, die Krankenkassen mehr zu informieren und dazu unsere beruflichen und berufspolitischen Aktivitäten, Orientierungen und Kompetenzen mehr darzustellen.

Weiterhin wollen wir mit den Krankenkassen für eine Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung kooperieren. Dazu können verschiedene Projekte und verschiedene Einsatzfelder, z.B. betriebliche Gesundheitsförderung, gehören. Der Rahmen der Qualitätssicherung ist dabei zu beachten.

Als Psychologen sollen wir die Interdisziplinariät von Gesundheitsförderung betonen und unsere Fähigkeit und Bereitschaft zur Interdisziplinarität bereitstellen.

Wir Psychologen und die Krankenkassen haben das Problem gemeinsam, daß zu den Kursen oder Projekten wenig Teilnehmer kommen bzw. viele Teilnehmer so schnell abbrechen. Hier kann es vor Ort auch eine gute Zusammenarbeit mit den einzelnen Krankenkassen für die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Information und Motivierung potentieller Teilnehmer geben. Es gibt gute Erfahrungen der Zusammenarbeit mit den örtlichen Vertretern der Krankenkassen für die Gesundheitsförderung. Von daher seien die AK-Mitglieder in den Regionalgruppen ermutigt, die örtliche Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu suchen.

2.1  Förderung von Kommunikationsaustausch und Kooperation

Für uns Diplom-PsychologInnen ist es beruflich und berufspolitisch wichtig, mit den Krankenkassen mehr Kommunikationsaustausch zu pflegen und dabei die Krankenkassen über unsere beruflichen und berufspolitischen Aktivitäten, Kompetenzen und Orientierungen zu informieren sowie Kooperationen und kooperative Vereinbarungen anzuzielen.

Für den Kommunikationsaustausch und die Kooperation sind verschiedene Ebenen empfehlenswert:

Der BDP als Gesamtverband strebt durch weitere Gespräche mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und ihren Abteilungen für Gesundheitsförderung Kooperationsvereinbarungen an.

Die BDP-Landesgruppen führen Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen zwecks kooperativer Vereinbarungen.

Die Regionalgruppen des Arbeitskreises führen mit den für die Gesundheitsförderung zuständigen AbteilungsleiterInnen der regionalen Geschäftsstellen Gespräche und vereinbaren Formen der Zusammenarbeit.

Diplom-PsychologInnen, die im Auftrag von Krankenkassen Kurse zur Gesundheitsförderung leiten wollen, werden Gespräche mit den zuständigen Abteilungen der regionalen Geschäftsstellen empfohlen.

In diesem Sinne hat der Bundesausschuß Gesundheitspsychologie im BDP eine Strategie von Gesprächen mit den Spitzenverbände der Krankenkassen und der Landesgruppen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entworfen.

2.2  Ziele der Kommunikation und Kooperation

Wir erläutern als Diplom-PsychologInnen den Krankenkassen unsere beruflichen Kompetenzen und Orientierungen für das Feld der Gesundheitsförderung dar.

Aus berufspolitischer Sicht können wir selbst gegenüber den Krankenkassen Qualifikationsmaßstäbe und Qualität definieren.

U.a. ist dazu zu erläutern, wie die Qualifikation von Diplom-PsychologInnen durch eine von der Deutschen Psychologen Akademie geplante Fortbildung „Psychologische Gesundheitsförderung“ definiert und gefördert wird (vgl. den Beitrag „Fortbildung in Gesundheitsförderung für Diplom-PsychologInnen“ hier im Buch).

Wir zielen eine vermehrte Berufstätigkeit bei den Krankenkassen für die Gesundheitsförderung an. Unsere Ziele sind:

  • mehr Anstellungen für Leitungs-, Koordinations- und Fortbildungsaufgaben,
  • mehr honorierte freiberufliche Aufträge,
  • angemessene Honorierungen für freiberufliche Aufträge, wozu als Verhandlungsbasis ein Maß von DM 150,- für 90 Minuten geeignet erscheint,
  • mehr Kostenerstattungen für Kursteilnehmer zu ihren Teilnahmegebühren.

Wir bieten den Krankenkassen Zusammenarbeit für die Qualitätssicherung an.

Wir entwickeln für die Sozialversicherungsfachangestellten der Krankenkassen Fort- und Weiterbildung für das Feld der Gesundheitsförderung und bieten sie an.