Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 31.08.2017

Gesundheitspsychologie > Aus- und Fortbildung >
Fortbildung "Psychologische Gesundheitsförderung BDP" (FPG) >
Zum Zertifikat "Psychologische Gesundheitsförderung BDP"

Der Zertifizierungsprozess für das Zertifikat „Psychologische Gesundheitsförderung BDP“ ist in der Zertifizierungsordnung Psychologische Gesundheitsförderung BDP (ZOPG) formal geregelt.

Die weiteren Ausführungen beruhen auf der ZOPG.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf:

  1. Fachliche Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikates
  2. Organisation der Zertifizierung bei der DPA
  3. Überprüfung der bei einem Zertifikatsantrag eingereichten Unterlagen
  4. Die Ausstellung des Zertifikates

1. Fachliche Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikates

Für den Erhalt des Zertifikates gelten die folgenden Voraussetzungen:

  1. die Vollmitgliedschaft im BDP als Psychologin/Psychologe oder Erfüllung der Bedingungen für eine Vollmitgliedschaft gemäß der Satzung des BDP (vgl. auch unter Zielgruppen der Fortbildung)
  2. Schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Ethischen Richtlinien der DGPs und des BDP und zur Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des Schieds- und Eh­rengerichts des BDP sowie schriftliche Erklärung, nicht nach Methoden von L. Ron Hubbard zu arbeiten
  3. gemäß der Inhaltsstruktur der Fortbildung Nachweise von Qualifikationen zu den Modulen:
    1. für A1 - A4 Kurse zu "Theoretische und methodische Grundlagen" mit mindestens je 16 UE 
    2. für B1 - B3 Kurse zu unterschiedlichen Anwendungsbereichen mit ihren Themengebieten

      Für eines der Module B1 - B3 soll eine Fortbildung von mindestens 40 UE mit Praxiserfahrung vorliegen, für die zwei anderen Module eine Fortbildung von mindestens 16 UE.

    3. für C1 + C2 Durchführung eines Gesundheitsprojektes mit Supervision, dokumentiert durch einen Abschlussbericht zur theoretischen und didaktischen Planung sowie zur Durchführung und Evaluation

Als Nachweise von Qualifikationen zu den Modulen gemäß der unter 3. genannten Voraussetzung gelten:

  1. Veranstaltungen an Hochschulen in anwendungsorientierten Fachgebieten während und nach dem Studium
  2. Fortbildungsveranstaltungen, wenn sie den Inhalten eines Moduls entsprechen, qualifiziert geleitet werden, d. h. von einer Psychologin/einem Psychologen oder einer Person mit einem akademischen Gesundheitsberuf (z. B. GesundheitswissenschaftlerIn, Arzt/Ärztin) und insgesamt mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu einem einheitlichen Themenbereich umfassen
  3. Seminare postgradualer Weiterbildungen (z. B. zur Psychotherapie)
  4. Praxiserfahrungen in Praktika während des Studiums oder einem Praxisjahr
  5. Berufserfahrungen
  6. für das Modul A1 Selbststudium zum Buch: Knoll, Nina u.a. (2011): „Einführung in die Gesundheitspsychologie“, Stuttgart UTB; mit anschließendem schriftlichen Leistungsnachweis durch Beantwortung von selbst ausgewählten 10 Fragen aus einem Pool von 20 Fragen
  7. eine Publikation über ein selbst durchgeführtes Gesundheitsprojekt für das Modul C2

Zur Beratung stehen als Mentoren des Fachbereiches Gesundheitspsychologie zur Verfügung:

  • Dipl.-Psych. Maximilian Rieländer, Psychologischer Psychotherapeut
    Müntestraße 5, 33397 Rietberg,
    Tel. 05244/9274310, Fax 05244/9274309
    Email: Psychologe@Rielaender.de
  • Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst MPH, Psychologische Psychotherapeutin
    Am Redder 11, 22880 Wedel,
    Fon: 04103 / 7018 - 140, Fax: 04103 / 7018-144, Mobil: 0175 / 5075712,
    Email: Julia.Scharnhorst@h-p-plus.de

2. Organisation der Zertifizierung bei der DPA

Die Organisation des Zertifizierungsprozesses erfolgt durch die

Deutsche Psychologen Akademie (DPA Gmbh) des BDP
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 / 209166-314, Fax 030 / 209166-316
Email: info@dpa-bdp.de, Internet: www.psychologenakademie.de

Psychologinnen und Psychologen können für ein Zertifikat „Psychologische Gesundheitsförderung BDP“ einen Antrag bei der DPA stellen.

Sie können einen Zertifikatsantrag auch stellen um überprüfen zu lassen, wie weit sie die oben unter 1. genannten Voraussetzungen erfüllen, insbesondere welche eigenen Qualifikationsanteile den Modulen für das Fortbildungszertifikat entsprechen.

Die Gebühr für einen Zertifikatsantrag beträgt derzeit 270 € (für BDP-Mitglieder 240 €) incl. MwSt..

Bei der DPA ist ein Antragsformular für die Zertifizierung erhältlich.

Hier lässt sich auch ein Formular zum Zertifikatsantrag als RTF-Datei öffnen, auf dem eigenen PC speichern, ausfüllen und mit eigenen Nachweisen ergänzen.

3. Überprüfung der bei einem Zertifikatsantrag eingereichten Unterlagen

Die DPA führt nach dem Erhalt von Zertifikatsanträgen mit ihren Unterlagen jeweils Vorprüfungen auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen durch.

Für die weitere fachliche Prüfung ist der Zertifizierungsausschuss Psychologische Gesundheitsförderung (ZAPG) zuständig. Er besteht aus 3 – 5 Mitgliedern, die überwiegend im Berufsfeld der Gesundheitspsychologie tätig sind, das Fortbildungszertifikat selbst erworben haben, Mitglieder des Fachbereiches Gesundheitspsychologie in der Sektion GUS des BDP sind, vom Fachbereich Gesundheitspsychologie ausgesucht sind und vom Präsidium und Vorstand des BDP bestätigt sind. Mitglieder des ZAPG werden jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren eingesetzt.

Die DPA übersendet nach ihrer Vorprüfung die Zertifikatsanträge mit ihren Unterlagen an jeweils ein Mitglied des ZAPG. Diese Person entscheidet dann anhand der Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates erfüllt sind. Sie kann für ihre Entscheidungen über die DPA zusätzliche Qualifikati­onsnachweise von der Antrag stellenden Person anfordern. Sie teilt ihr Entscheidungsergebnis schriftlich der DPA mit.

Gegen eine Entscheidung des ZAPG kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich Widerspruch bei der DPA eingelegt werden.
Ein Widerspruchsausschuss wird im Bedarfsfall vom Präsidium berufen und besteht aus einem Mitglied des Zertifizierungsausschusses, das bislang möglichst noch nicht mit dem Antrag befasst war, und einem Vertreter, den das Präsidium des BDP benennt.
Entscheiden beide Mitglieder des Widerspruchsausschusses einmütig über den Widerspruch, so ist dies zugleich die Entscheidung des Widerspruchsausschusses.

4. Die Ausstellung des Zertifikates

Bei positiven Entscheidungen des ZAPG oder des Widerspruchsausschusses stellt die DPA das Zertifikat „Psychologische Gesundheitsförderung BDP“ aus.

Das Zertifikat bescheinigt den Abschluss der Fortbildung sowie die Berechtigung, den Begriff „Psychologische Gesundheitsförderung BDP“ zur Bezeichnung für angebotene Dienstleistungen zu nutzen, die den Leitsätzen des BDP zur psychologischen Gesundheitsförderung entsprechen.

Zu Dienstleistungen "Psychologische Gesundheitsförderung und Prävention BDP" (unter: Gesundheitspsychologie > Berufsfeld)