Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Aktivitäten der Krankenkassen zur primären Prävention - Kooperationsmöglichkeiten von PsychologInnen

Maximilian Rieländer  19.12.2000

Über die Leitfäden der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung des § 20 SGB V für primäre Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und Selbsthilfeförderung wurde in Report Psychologie 9/2000 berichtet.

Die Aktivitäten der Krankenkassen in diesen Feldern laufen langsam an. Während die Bundesverbände der AOK, BKK und IKK sowie die Hauptverwaltungen der BEK, DAK und TK meist Richtlinien und Handlungsempfehlungen geben, sind die jeweiligen Landesverbände/-vertretungen meist für die Umsetzung zuständig.
 

Primäre Prävention

Zur Durchführung allgemeiner Präventionsmaßnahmen für Stressreduktion/Entspannung und Suchtprävention suchen Bundes- und Landesverbände der Krankenkassen aktiv nach Diplom-PsychologInnen mit entsprechenden Zusatzqualifikationen, z.B. durch Rundbriefe an PsychologInnen, durch telefonische Anfragen beim BDP aufgrund der von der Fachbereichsleitung versandten Kooperationsangebote an die Krankenkassen. Zusatzqualifikationen können z.B. sein:

  • Kursleiter-Schulungen für spezifische Stressbewältigungs-Programme (z.B. "Gelassen und sicher im Stress" bei der DPA),
  • Anerkennung als Kursleiter für Entspannungsverfahren durch die Fachgruppe Entspannungsverfahren der Sektion Klinische Psychologie,
  • Weiterbildung in Verhaltenstherapie für psychologische Psychotherapie,
  • KV-Zulassung für Verhaltenstherapie,
  • Kursleiter-Schulung oder viel berufliche Erfahrung für Nichtrauchertrainings,
  • berufliche Erfahrungen im Suchtbereich.

Als Zusatzqualifikation zur Durchführung solcher Präventionskurse ist es nicht notwendig, das Fortbildungscurriculum "Psychologische Gesundheitsförderung" zu absolvieren.

PsychologInnen, die Präventionskurse bei Krankenkassen anbieten wollen oder für Teilnehmer ihrer Präventionskurse eine Kostenerstattung bei Krankenkassen erwirken wollen, wird die direkte Kontaktaufnahme mit örtlichen Geschäftsstellen oder Landesvertretungen der Krankenkassen empfohlen.

Die Krankenkassen erarbeiten gegenwärtig Verfahren für die Dokumentation und Erfolgskontrolle von Präventionsmaßnahmen; beim AOK-Bundesverband ist dafür die uns bekannte Dipl.-Psych. Frau Schreiner-Kürten zuständig.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Das Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Berufsfeld für PsychologInnen mit ABO-psychologischer und gesundheitspsychologischer Orientierung. Dieses Berufsfeld der BGF wird von der Sektion ABO-Psychologie, dort seit vielen Jahren vom Arbeitskreis "Psychologen im Arbeitsschutz", und vom Fachbereich Gesundheitspsychologie gemeinsam berufspolitisch unterstützt; die Fachbereichsleitung empfiehlt PsychologInnen, die im Feld der BGF berufstätig und berufspolitisch tätig sein wollen, im genannten Arbeitskreis mitzuarbeiten; sie will Aktivitäten dieses Arbeitskreises unterstützen. Ansprechpartner dafür ist

  • Dipl.-Psych. Helmut Schmöle
    Wupperstraße 3, 50859 Köln
    Tel. 02234 / 78613, Fax 02234 / 942647
    Email:schmoele-koeln@t-online.de

Weiterentwicklung von Präventionsleistungen

Zur Weiterentwicklung von Präventionsleistungen haben die Krankenkassen eine "Beratende Kommission der Spitzenverbände der Krankenkassen für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung" eingerichtet. Zu dieser Kommission gehören Vertreter folgender Organisationen gehören:

  • Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Bundesvereinigung für Gesundheit
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Über die Bundesvereinigung für Gesundheit bzw. dessen Geschäftsführer Herrn Prümel-Philippsen ist auch der BDP als BfGe-Mitgliedsverband vertreten; ein regelmäßiger Kommunikationsaustausch der Fachbereichsleitung mit Herrn Prümel-Philippsen besteht.
Maximilian Rieländer