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Aktivitäten der Krankenkassen zur primären Prävention -
Kooperationsmöglichkeiten von PsychologInnen
Maximilian Rieländer 19.12.2000
Über die Leitfäden der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung
des § 20 SGB V für primäre Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und
Selbsthilfeförderung wurde in Report Psychologie 9/2000
berichtet.
Die Aktivitäten der Krankenkassen in diesen Feldern laufen langsam an.
Während die Bundesverbände der AOK, BKK und IKK sowie die Hauptverwaltungen der
BEK, DAK und TK meist Richtlinien und Handlungsempfehlungen geben, sind die
jeweiligen Landesverbände/-vertretungen meist für die Umsetzung zuständig.
Primäre Prävention Zur Durchführung allgemeiner
Präventionsmaßnahmen für Stressreduktion/Entspannung und Suchtprävention suchen
Bundes- und Landesverbände der Krankenkassen aktiv nach Diplom-PsychologInnen
mit entsprechenden Zusatzqualifikationen, z.B. durch Rundbriefe an
PsychologInnen, durch telefonische Anfragen beim BDP aufgrund der von der
Fachbereichsleitung versandten Kooperationsangebote an die Krankenkassen.
Zusatzqualifikationen können z.B. sein:
- Kursleiter-Schulungen für spezifische Stressbewältigungs-Programme (z.B.
"Gelassen und sicher im Stress" bei der DPA),
- Anerkennung als Kursleiter für Entspannungsverfahren durch die Fachgruppe
Entspannungsverfahren der Sektion Klinische Psychologie,
- Weiterbildung in Verhaltenstherapie für psychologische Psychotherapie,
- KV-Zulassung für Verhaltenstherapie,
- Kursleiter-Schulung oder viel berufliche Erfahrung für
Nichtrauchertrainings,
- berufliche Erfahrungen im Suchtbereich.
Als Zusatzqualifikation zur Durchführung solcher Präventionskurse ist es
nicht notwendig, das Fortbildungscurriculum "Psychologische
Gesundheitsförderung" zu absolvieren.
PsychologInnen, die Präventionskurse bei Krankenkassen anbieten wollen oder
für Teilnehmer ihrer Präventionskurse eine Kostenerstattung bei Krankenkassen
erwirken wollen, wird die direkte Kontaktaufnahme mit örtlichen Geschäftsstellen
oder Landesvertretungen der Krankenkassen empfohlen.
Die Krankenkassen erarbeiten gegenwärtig Verfahren für die Dokumentation und
Erfolgskontrolle von Präventionsmaßnahmen; beim AOK-Bundesverband ist dafür die
uns bekannte Dipl.-Psych. Frau Schreiner-Kürten zuständig.
Betriebliche Gesundheitsförderung Das Feld der betrieblichen
Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Berufsfeld für PsychologInnen mit
ABO-psychologischer und gesundheitspsychologischer Orientierung. Dieses
Berufsfeld der BGF wird von der Sektion ABO-Psychologie, dort seit vielen
Jahren vom Arbeitskreis "Psychologen im Arbeitsschutz", und vom Fachbereich
Gesundheitspsychologie gemeinsam berufspolitisch unterstützt; die
Fachbereichsleitung empfiehlt PsychologInnen, die im Feld der BGF berufstätig
und berufspolitisch tätig sein wollen, im genannten Arbeitskreis
mitzuarbeiten; sie will Aktivitäten dieses Arbeitskreises unterstützen.
Ansprechpartner dafür ist
Weiterentwicklung von Präventionsleistungen
Zur Weiterentwicklung
von Präventionsleistungen haben die Krankenkassen eine "Beratende Kommission
der Spitzenverbände der Krankenkassen für Primärprävention und betriebliche
Gesundheitsförderung" eingerichtet. Zu dieser Kommission gehören Vertreter
folgender Organisationen gehören:
- Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesvereinigung für Gesundheit
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Über die Bundesvereinigung für Gesundheit bzw. dessen Geschäftsführer Herrn
Prümel-Philippsen ist auch der BDP als BfGe-Mitgliedsverband vertreten; ein
regelmäßiger Kommunikationsaustausch der Fachbereichsleitung mit Herrn
Prümel-Philippsen besteht.
Maximilian Rieländer
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