Liebe KollegInnen,
am Mittwoch findet in Berlin eine Anhörung im Bundestag zur künftigen
Entwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland statt,
die auf entsprechende Beschlussvorlagen der CDU- und der SPD-Fraktion
zurückgeht.
Positiv ist zu vermerken, dass das Thema endlich auf die politische
Agenda kommt und zum Gegenstand von Parteien-Anstrengung wird. Negativ ist
festzuhalten, dass keine der Beschlussvorlagen auf die Fragen eingeht, wie
eine intersektorale Verantwortung für Gesundheit auf der Ebene von Bund ,
Ländern und Gemeinden geschaffen werden soll und wie substanzielle Mittel
für eine wirksame Gesundheitsförderungspolitik in Deutschland gewonnen
werden sollen.
Seitens des BUND (der nicht zur Anhörung eingeladen wurde) haben wir
daher die nachfolgende Stellungnahme verfasst, die vielleicht als
Orientierung für entsprechende Rückmeldungen aus dem Kreis der
Allianz-Organisationen genutzt werden kann.
Wir glauben, das vor allem die folgenden drei Botschaften gegenüber den
MdB's hervorgehoben werden sollten:
- Eine wirksame Präventions- und Gesundheitsförderungspolitik muss im
Alltag der Menschen , d.h. im Berufsleben und in den Strukturen des
Alltagslebens (Familien, Schulen, Betriebe, Stadtentwicklung etc) ansetzen
und ist eine genuin öffentliche Verantwortung in allen relevanten
Politikbereichen. Um diese entsprechend den Vorschlägen der Ottawa-Charta
der WHO zu realisieren, ist eine abgestimmte Neustrukturierung der
öffentlichen Verantwortung auf der Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden
vordringlich. Hierzu ist ein Bundes-Rahmengesetz notwendig.
- Die GKV kann für den Bereich der Prävention bedeutsame
Unterstützungsleistungen bereitstellen, ist als
Krankenversicherungs-System aber nicht in der Lage, die öffentliche Rahmen
- Verantwortung im Bereich der Gesundheitsförderung zu übernehmen.
- Ein wirksamer Aufbau gesellschaftlicher Beteiligungsprozesse im
Bereich der Gesundheitsförderung kann durch einen eigenständigen
ZukunftsFonds Gesundheitsförderung unterstützt werden, durch den vor allem
auf der Ebene der Kommunen Infrastrukturen und Projektentwicklungen für
setting-orientierte Ansätze der Gesundheitsförderung finanziert werden
können. Nach dem Prinzip der Öko-Steuer sollten für den Aufbau dieses
Fonds Abgaben auf gesundheitsschädliche Waren und Produkte (in erster
Linie Tabak und Alkohol) zunehmend erhöht und für Maßnahmen der
Gesundheitsförderung investiert werden.
Insbesondere an diesem letzten Punkt lässt sich die politische
Ernsthaftigkeit der gegenwärtigen Initiativen der Bundestagsparteien im
Bereich Prävention und Gesundheitsförderung öffentlich messen.
Solange allein 600 Millionen Euro steuerbegünstigter Werbeaufwand für
Tabak-und Alkohol pro Jahr einem Etat von max. 30 Mio Euro öffentlicher
Aufklärung und Gegenwerbung gegenüberstehen, solange muss man die
gesundheitspolitische Glaubwürdigkeit der Regierung und der
Bundestagsparteien öffentlich in Frage stellen.
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern (Skandinavien,England) haben
gezeigt, dass die Erhöhung der Steuer und damit der Endverkaufspreise
bereits einen deutlichen Rückgang im Verkauf an Jugendliche bewirkt und
damit für sich bereits eine wirksame Präventionsmaßnahme ist.
Mit einer Erhöhung der Tabaksteuer um 5 Prozent zum 1.1.03 und einer
jährlichen Steigerung um weitere 3 Prozent über fünf Jahre lässt sich
innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes von fünf Jahren eine wirksame
Infrastruktur für die Gesundheitsförderung in Deutschland über den
ZukunftsFonds Gesundheitsförderung mit etwa 2 - 3 Milliarden Euro pro Jahr
schaffen.
Im Rahmen der beginnenden Bundestags - Wahlkämpfe sollte daher denjenigen
VolksvertreterInnen die Unterstützung öffentlich angeboten werden, die sich
für entsprechende Gesetzesinitiativen glaubwürdig stark machen.
In diesem Sinne sind wir auf die weiteren Beratungen im Bundestag und in
den politischen Parteien gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr. Eberhard Göpel