Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Neues aus der Allianz für Gesundheitsförderung

Mail-Information von:

Prof. Dr. Eberhard Göpel
Hochschule Magdeburg-Stendal, FB Sozial- und Gesundheitswesen
Breitscheidstr. 2, 39114 Magdeburg
Tel.: 0391 - 886 4304, Fax: 0391 - 886 4736
email: eberhard.goepel@sgw.hs-magdeburg.de

Vorstandsmitglied der GesundheitsAkademie

Sprecher des AK Umwelt und Gesundheit des Bund Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND)

 

Eberhard Göpel schrieb am 24.06.2002:

Betreff: BUND Stellungnahme

Liebe KollegInnen,

am Mittwoch findet in Berlin eine Anhörung im Bundestag zur künftigen Entwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland statt, die auf entsprechende Beschlussvorlagen der CDU- und der SPD-Fraktion zurückgeht.

Positiv ist zu vermerken, dass das Thema endlich auf die politische Agenda kommt und zum Gegenstand von Parteien-Anstrengung wird. Negativ ist festzuhalten, dass keine der Beschlussvorlagen auf die Fragen eingeht, wie eine intersektorale Verantwortung für Gesundheit auf der Ebene von Bund , Ländern und Gemeinden geschaffen werden soll und wie substanzielle Mittel für eine wirksame Gesundheitsförderungspolitik in Deutschland gewonnen werden sollen.

Seitens des BUND (der nicht zur Anhörung eingeladen wurde) haben wir daher die nachfolgende Stellungnahme verfasst, die vielleicht als Orientierung für entsprechende Rückmeldungen aus dem Kreis der Allianz-Organisationen genutzt werden kann.

Wir glauben, das vor allem die folgenden drei Botschaften gegenüber den MdB's hervorgehoben werden sollten:

  1. Eine wirksame Präventions- und Gesundheitsförderungspolitik muss im Alltag der Menschen , d.h. im Berufsleben und in den Strukturen des Alltagslebens (Familien, Schulen, Betriebe, Stadtentwicklung etc) ansetzen und ist eine genuin öffentliche Verantwortung in allen relevanten Politikbereichen. Um diese entsprechend den Vorschlägen der Ottawa-Charta der WHO zu realisieren, ist eine abgestimmte Neustrukturierung der öffentlichen Verantwortung auf der Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden vordringlich. Hierzu ist ein Bundes-Rahmengesetz notwendig.
  2. Die GKV kann für den Bereich der Prävention bedeutsame Unterstützungsleistungen bereitstellen, ist als Krankenversicherungs-System aber nicht in der Lage, die öffentliche Rahmen - Verantwortung im Bereich der Gesundheitsförderung zu übernehmen.
  3. Ein wirksamer Aufbau gesellschaftlicher Beteiligungsprozesse im Bereich der Gesundheitsförderung kann durch einen eigenständigen ZukunftsFonds Gesundheitsförderung unterstützt werden, durch den vor allem auf der Ebene der Kommunen Infrastrukturen und Projektentwicklungen für setting-orientierte Ansätze der Gesundheitsförderung finanziert werden können. Nach dem Prinzip der Öko-Steuer sollten für den Aufbau dieses Fonds Abgaben auf gesundheitsschädliche Waren und Produkte (in erster Linie Tabak und Alkohol) zunehmend erhöht und für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investiert werden.

Insbesondere an diesem letzten Punkt lässt sich die politische Ernsthaftigkeit der gegenwärtigen Initiativen der Bundestagsparteien im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung öffentlich messen.

Solange allein 600 Millionen Euro steuerbegünstigter Werbeaufwand für Tabak-und Alkohol pro Jahr einem Etat von max. 30 Mio Euro öffentlicher Aufklärung und Gegenwerbung gegenüberstehen, solange muss man die gesundheitspolitische Glaubwürdigkeit der Regierung und der Bundestagsparteien öffentlich in Frage stellen.

Erfahrungen in anderen europäischen Ländern (Skandinavien,England) haben gezeigt, dass die Erhöhung der Steuer und damit der Endverkaufspreise bereits einen deutlichen Rückgang im Verkauf an Jugendliche bewirkt und damit für sich bereits eine wirksame Präventionsmaßnahme ist.

Mit einer Erhöhung der Tabaksteuer um 5 Prozent zum 1.1.03 und einer jährlichen Steigerung um weitere 3 Prozent über fünf Jahre lässt sich innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes von fünf Jahren eine wirksame Infrastruktur für die Gesundheitsförderung in Deutschland über den ZukunftsFonds Gesundheitsförderung mit etwa 2 - 3 Milliarden Euro pro Jahr schaffen.

Im Rahmen der beginnenden Bundestags - Wahlkämpfe sollte daher denjenigen VolksvertreterInnen die Unterstützung öffentlich angeboten werden, die sich für entsprechende Gesetzesinitiativen glaubwürdig stark machen.

In diesem Sinne sind wir auf die weiteren Beratungen im Bundestag und in den politischen Parteien gespannt.

Mit freundlichen Grüßen

Prof.Dr. Eberhard Göpel