Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
08.01.2018
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Ziel 9: Verringerung von auf Gewalteinwirkung und Unfälle zurückzuführenden Verletzungen
Bis zum Jahr 2020 sollte es Einen signifikanten und nachhaltigen
Rückgang der Verletzungen, Behinderungen und Todesfälle infolge
von Unfällen und Gewalt in der Region geben.
Teilziele:
9.1 Die Mortalität und Behinderungen infolge von Straßenverkehrsunfällen
sollten um mindestens 30% zurückgehen.
9.2 Die Mortalität und Behinderungen infolge von Arbeitsunfällen,
Unfällen im Haus sowie beim Sport und bei Freizeitbeschäftigungen
sollten um mindestens 50% zurückgehen, vor allem in Ländern mit
einer derzeit hohen Rate tödlicher Unfälle.
9.3 Die Inzidenz von und die Mortalität aufgrund von
häuslicher, geschlechtsspezifischer und organisierter Gewalt und damit
verbundene Gesundheitsfolgen sollten um mindestens 25% zurückgehen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
- in der Politik Fragen des sozialen Zusammenhalts und der Sicherheit
im Lebens- und Arbeitsumfeld höhere Priorität erhalten und die
wichtigsten Determinanten von Gewalt und Unfällen – mit besonderem
Augenmerk auf dem Alkoholkonsum – angesprochen werden;
- alle Sektoren bei Maßnahmen zur Prävention von
Unfällen und Gewalt möglichst weitgehend zusammenarbeiten und
Beistand zur Bewältigung der Folgen und Kosten für die Opfer,
deren Familienangehörige und die Gesellschaft leisten;
- für alle von Gewalt betroffenen Personen bedarfsgerechte
und geschlechtsspezifische Hilfs-, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen
zugänglich sind;
- die Länder Forschungsvorhaben über Formen, Determinanten
und Folgen von Gewalt und Unfällen durch-führen und sich daran
beteiligen, die Häufigkeit von Gewalt und Unfällen analysieren
und Pläne für Verhü-tungsmaßnahmen machen;
- die Länder klare Konzepte und Leitlinien in bezug auf
die Verkehrssicherheit erstellen und in den Unterrichts-plänen der
Schulen Aufklärung über Verkehrssicherheit vorsehen.
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