Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
08.01.2018
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Ziel 2: Gesundheitliche Chancengleichheit
Bis zum Jahr 2020 sollte das Gesundheitsgefälle zwischen sozioökonomischen
Gruppen innerhalb der Länder durch eine wesentliche Verbesserung der
Gesundheit von benachteiligten Gruppen in allen Mitgliedsstaaten um mindestens
ein Viertel verringert werden.
Teilziele:
2.1 Das Gefälle in der Lebenserwartung zwischen sozioökonomischen
Gruppen sollte um mindestens 25% reduziert werden.
2.2 Die Werte für die wichtigsten Indikatoren von
Morbidität, Behinderungen und Mortalität sollten sich auf dem
sozioökonomischen Gefälle gleichmäßiger verteilen.
2.3 Sozioökonomische Bedingungen, die die Gesundheit
beeinträchtigen, vor allem Unterschiede im Einkommen, im Bildungsstand
und im Zugang zum Arbeitsmarkt, sollten wesentlich verbessert werden.
2.4 Der Anteil der in Armut lebenden Bevölkerung sollte
erheblich verringert werden.
2.5 Personen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund ihrer
gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Si-tuation sollten vor
gesellschaftlicher Ausgrenzung geschützt werden und ungehinderten
Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung erhalten.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
- die Politik in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Chancengleichheit
beurteilt wird, geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt
und den im Hinblick auf Einkommen, Dienste und soziale Sicherheit benachteiligten
Gruppen höhere Priorität beimißt;
- durch politische – einschließlich steuerpolitischer
– Maßnahmen sichergestellt wird, daß der Zugang zu Bildung
und anderen gesellschaftlichen Gütern nicht vom Einkommen abhängt;
- Politik und Gesetzgebung darauf abzielen, die Bestimmungen
der Vereinten Nationen über Menschenrechte, einschließlich der
Rechte von Frauen und Kindern, und spezifische Vereinbarungen und Regelungen
zu den Rechten von Behinderten, Migranten und Flüchtlingen umzusetzen;
- alle Sektoren der Gesellschaft ihren Teil der Verantwortung
für den Abbau sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten und für
die Minderung der entsprechenden gesundheitlichen Folgen übernehmen;
- öffentliche, private und freiwillige Ressourcen zur Verfügung
stehen, um den sozialen und gesundheitlichen Erfordernissen der am meisten
gefährdeten Gruppen der Gesellschaft zu entsprechen und allen, die
dies benötigen, Zugang zu bedarfsgerechter, akzeptabler und nachhaltiger
Versorgung zu verschaffen;
- die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsinformationssysteme verbessern
und harmonisieren, um wichtige sozioökonomische Variablen zu erfassen
und deren Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand zu analysieren.
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