Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 08.01.2018

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WHO-Europa "Gesundheit für Alle im 21. Jahrhundert" 

Ziel 17: Finanzierung des Gesundheitswesens und Ressourcenzuweisung

Bis zum Jahr 2010 sollten alle Mitgliedstaaten auf der Grundlage des chancengleichen Zugangs, der Wirtschaftlichkeit, der Solidarität und der optimalen Qualität belastbare Finanzierungs- und Ressourcenzuweisungsverfahren für Gesundheitsversorgungssysteme entwickeln.

Teilziele:

17.1 Die Ausgaben für das Gesundheitswesen sollten angemessen sein und dabei den Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen.

17.2 Die Mittel sollten unter Berücksichtigung von Gesundheitsverträglichkeit, Wirtschaftlichkeitsaspekten und verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen zwischen Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz, Behandlung und Pflege aufgeteilt werden.

17.3 Die Finanzierungssysteme für die Gesundheitsversorgung sollten eine allgemeine Versorgung, Solidarität und Tragfähigkeit sicherstellen.

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:

  • die Infrastrukturen im öffentlichen Gesundheitswesen gestärkt werden;
  • Gesundheitsprioritäten mit Hilfe von transparenten Verfahren festgelegt und bestimmten Prioritäten ausrei-chend finanzielle Mittel zugewiesen werden, um so einen optimalen gesundheitlichen Zugewinn zu erzielen;
  • für das Gesundheitswesen bestimmte Mittel gegebenenfalls auch anderen Sektoren sowie privaten und nicht-staatlichen Organisationen zugewiesen werden, um so gemeinsam definierte gesundheitliche Ziele zu erreichen;
  • sich Kostendämpfungsmaßnahmen nicht in erster Linie auf Patienten und Nutzer von Dienstleistungen, sondern auf Gesundheitsversorgungseinrichtungen und -erbringer auswirken;
  • Mechanismen zur Überwachung der Wirkung von Finanzierung und Mittelzuweisung auf die angebotenen Gesundheitsleistungen und den Gesundheitszustand der Bevölkerung geschaffen werden.