Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
27.03.2017
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Abschlußbericht der Enquete-Kommission
"Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung"
Eingesetzt durch Beschluß des Deutschen Bundestages vom 1. Juni 1995.
Drucksache 13/1533
Dort und in weiteren Fachstellungnahmen gilt, daß menschliche Gesundheit
als wichtiges Kriterium für ökologisches Handeln heranzuziehen ist:
- "Es gilt, die Belastbarkeit der Ökosysteme nicht zu überschreiten, die
natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Gesundheit des Menschen zu
schützen" (Enquete-Kommission 1998, 2.2.).
- "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit
durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden" (Sachverständigenrat
für Umweltfragen 1994).
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