Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
27.03.2017
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Fachbereichsmitglieder und weitere gesundheitspsychologisch aktive PsychologInnen können ‚vor Ort‘ eine Regionalgruppe (RG) bilden und in ihr
- Erfahrungen zu ihren gesundheitspsychologischen Tätigkeiten austauschen,
- kollegiale Fortbildungen und Supervisionen durchführen,
- sich durch weitere kooperative Aktivitäten in ihrer Berufstätigkeit unterstützen und
- geeignete Öffentlichkeitsarbeit für gesundheitspsychologische Tätigkeitsfelder in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung durchführen.
Viele RG‘s beginnen damit, dass sich ein Fachbereichsmitglied als AnsprechpartnerIn und erste Anlaufstelle für eine RG zur Verfügung stellt. Von der Fachbereichsleitung werden AnsprechpartnerInnen in regelmäßigen Abständen Namen und Adressen von Fachbereichsmitgliedern zugesandt. AnsprechpartnerInnen haben dann die Aufgabe, ein erstes Treffen zu organisieren und durchzuführen.
Für Regionalgruppen wird empfohlen,
- ein Leitungsteam aus 2 - 4 Fachbereichsmitgliedern einzurichten,
- für die RG relevante Zielsetzungen und Themenstellungen zu formulieren,
- jährlich etwa 2 - 4 regelmäßige Regionaltreffen durchzuführen,
- über Termine von Regionaltreffen im Terminkalender von Report Psychologie zu informieren (am besten per E-mail an Frau
Schaffmann in der Bundesgeschäftsstelle senden: c.schaffmann@bdp-verband.org),
- Protokolle von Regionaltreffen zur Auswertung und weiteren Verarbeitung zu erstellen und der Fachbereichsleitung per Fax oder E-mail zuzuleiten,
- zu ausgewähltenTreffen einen Kurzbericht für Report Psychologie zu verfassen (am besten per E-mail an Frau
Schaffmann in der Bundesgeschäftsstelle senden: c.schaffmann@bdp-verband.org),
Als ordentliche Mitglieder einer RG gelten die in der Region ansässigen Fachbereichsmitglieder.
Mitglieder von Leitungsteams einer RG haben folgende Aufgaben und Rechte:
- Sie organisieren die Treffen und Aktionen von RGn.
- Sie können für die in der Leitungsarbeit entstehenden Kosten, z.B. Kopien und Porto für Versand von Einladungsbriefen, Aufstellungen mit Verwendungsnachweisen an die Fachbereichsleitung
(Maximilian Rieländer) senden, möglichst im Zeitraum von 4 Wochen nach Entstehung der Kosten; nach entsprechender Prüfung werden die Kosten auf ein anzugebendes Konto erstattet.
- Sie gehören zur erweiterten Fachbereichsleitung und sind zu Sitzungen der erweiterten Fachbereichsleitung eingeladen, die möglichst einmal jährlich im Rahmen einer Tagung stattfinden.
Aus der Fachbereichsleitung sind zur Unterstützung der Regionalgruppen bereit:
- Julia Scharnhorst für Regionen in nördlichen Bundesländern
- Gerlinde Dingerkus für Regionen in NRW
- Maximilian Rieländer für Regionen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
- Holger Simonszent für Regionen in Bayern und Baden-Württemberg
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