Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 27.03.2017

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Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung für Gesundheit am 08.07.2003 in Bonn

Bericht von Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst, MPH

Die Bundesvereinigung für Gesundheit e.V. (BfGe) führte ihre Mitgliederversammlung am 8.7.2003 in Bonn durch, vor allem zur Information ihrer Mitgliedsorganisationen über die aktuellen Entwicklungen des Deutschen Forum für Prävention, des Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG), des § 20 SGB V sowie des geplanten Präventionsgesetzes.

Der BDP wurde bei dieser MV durch Julia Scharnhorst, neue Leiterin des Fachbereiches Gesundheitspsychologie, vertreten.

Deutsches Forum für Prävention

Das Deutsche Forum für Prävention ist historisch aus der AG 5 (Prävention) des Runden Tisches entstanden und umfasst nur die Organisationen, die vom BMG damals an den Runden Tisch berufen wurden. Daher äußerten bei der BfGe viele Organisationen – ebenso wie der BDP – sich unzufrieden, dass sie nicht im Deutschen Forum vertreten sind.

Um die Informationslücken für die Mitglieder der Bundesvereinigung, die nicht im Deut­schen Forum sind, auszugleichen, will Herr Prümel-Philippsen (Geschäftsführer der BfGe) versuchen, ihnen Zugang zum Intranet des Forums zu verschaffen.

Das Deutsche Forum ist im bisherigen Entwurf des GMG zwar enthalten, unklar ist aber zur Zeit, was nach den Verhandlungen von Regierung und Opposition tatsächlich be­schlossen wird und ob die bisherigen Vorlagen noch umgesetzt werden.

Ziele des Forums:

  • Entwicklung und Umsetzung breitenwirksamer Präventionskonzepte
  • Verbesserung der Transparenz bei Anbietern und Nutzern
  • Verbesserung von Kooperation und Koordination
  • Erschließung von zusätzlichen Ressourcen, Bildung dauerhafter Organisationsstrukturen

Probleme:

  • Integration und Abgrenzung zu laufenden Konzepten und Programmen
  • Zusammensetzung der Mitglieder
  • Organisation der Koordinationsaufgaben nach innen und außen
  • Sicherstellung der finanziellen Basis für die Organisationsstruktur
  • Verpflichtung zur Umsetzung

§ 20 SGB V und Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)

Der § 20 SGB V regelt die Aktivitäten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Gesundheitsförderung und Prävention. Er ist daher auch besonders wichtig für PsychologInnen, die Angebote zur Gesundheitsförderung für die Krankenversicherungen und auch für Selbsthilfegruppen machen wollen.

Die Krankenkassen wollen im September 2003 ihren überarbeiteten Leitfaden zur Prävention in der GKV veröffentlichen.

Im GMG ist geplant, dass die Krankenkassen 25 % der für Prävention vorgesehen Gelder in einen neuen Fond geben, der zur Finanzierung von Gemeinschaftsprojekten der Prävention und Gesundheitsförderung dient, z.B. Kooperationsprojekte von Krankenkassen mit weiteren Kommunal-, Landes- und Bundesorganisationen, und vom Deutschen Forum für Prävention verwaltet werden soll. Die Krankenversicherungen wollen vermutlich nur ungern in den Fonds einzahlen, weil ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Verwendung der Gelder begrenzt sind.

Dem § 20 SGB V nach sollen die Krankenkassen für die Förderung von krankheitsbezogenen Selbsthilfegruppen 0,52 € pro Jahr und GKV-Mitglied vorgesehen. Nach einem neu erstellten Verteilungsschlüssel sollen davon 25 % an kommunal aktive Gruppen gehen, 25 % an Länderinitiativen und 25 % an bundesweit tätige Gruppen.

Die Lesung des GMG zur Reform des Gesundheitswesens ist Mitte September 2003 (37. – 39. Kalenderwoche) geplant. Erneute Anhörungen dazu wird es wohl nicht geben.

Nationale Gesundheitsziele

Als Modellprojekt läuft z. Zt. noch Gesundheitsziele.de ). Die Ergebnisse mit exempla­rischen Gesundheitszielen wurden bereits an das Gesundheitsministerium übergeben. Bislang fand noch keine Prioritätensetzung innerhalb der Ziele statt. Ebenso gibt auch noch keine offizielle Reaktion des Ministeriums. Daher ist auch unklar, ob und wie das Projekt im nächsten Jahr weitergeführt wird.

Bislang wurden Arbeitsgruppen nach verschiedenen Bereichen gesetzt.:

  • Krankheitsbezug (Diabetes, Brustkrebs)
  • Gesundheitsförderung und Prävention (Tabakkonsum reduzieren)
  • ausgewählte Bevölkerungs- und Altersgruppen (Kinder und Jugendliche)
  • Bürger-, Selbsthilfe- und Patientenorientierung (gesundheitliche Kompetenz stärken, Transparenz)

Für Gesundheitsziele.de sind vom Ministerium vorerst keine eigenen Finanzmittel vorgesehen; geplante Aktionen sollen aus Mitteln der Akteure finanziert werden.

Noch gibt es keine klaren Regelungen über die Zusammenarbeit von gesundheitsziele.de und dem Deutschen Forum für Prävention. Die Vorarbeit von gesundheitsziele.de ist bisher nicht in politische Planungen, z.B. ins GMG, übernommen worden.

Die Bundesvereinigung für Gesundheit wird für die Weiterarbeit an den Gesundheitszielen in Vorleistung treten und an der Prioritätensetzung arbeiten. Daraus soll ein nationaler Präventionsplan entstehen, initiiert durch einen bis zum 30.9.03 fertiggestellten Entwurf. Die Umsetzung dieses Präventionsplan ist dann durch bereits bestehende Arbeitsgruppen im Gesundheitswesen geplant; Neugründungen von Arbeitsgruppen o. ä. sind nicht vorgesehen.

Präventionsgesetz

Im Ministerium wird ein neues Präventionsgesetz geplant, dessen Eckpunkte bis zum 31.7.03 erstellt und veröffentlicht werden.

Das Gesetz soll sich leider nur auf die Bundesebene beziehen und nicht auf die Länderebene, um Konflikten im Bundesrat auszuweichen; es soll daher nur die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung ansprechen, aber keine Kooperationsverpflichtungen von Krankenkassen und Landes- und Kommunalorganisationen. Fraglich bleibt dann, wie weit Prävention im Gesetz als gesamtpolitische Aufgabe betrachtet wird oder wiederum nur als eine gesundheits- und sozialpolitische Aufgabe. 

Folgende Inhalte sind bisher geplant:

  • Die bisher im § 20 SGB V geregelten Inhalte werden in das Präventionsgesetz aufgenommen.
  • Die Prävention wird für die Sozialversicherungen zur Pflicht gemacht.
  • Für Maßnahmen zur Prävention wird vor allem das Setting-Modell unterstützt.
  • Für die Prävention sind evidenz-basierte Strategien der Qualitätssicherung vorgesehen.
  • Eine Priorisierung der Gesundheitsziele für die Prävention erfolgt auf regionaler Ebene.
  • In der GKV werden evtl. Bonus-Regelungen für Versicherte und Arbeitgeber eingeführt.
  • Das Präventionsgesetz wird keine neuen Finanzmittel bringen, sondern nur neue Orga­nisationsstrukturen.

Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist ein Forschungsschwerpunkt Prävention geplant.

In der Diskussion über ein mögliches Bonussystem für die GKV hat Julia Scharnhorst darauf hingewiesen, dass motivations- und gesundheitspsychologische Erkenntnisse in der politischen Diskussion bislang fehlen, künftig aber zu berücksichtigen sind. Sie hat in dieser Frage für den BDP der Vertreterin des Ministeriums Frau Dr. Drohsel (Unterabteilung 32) eine Zusammenarbeit angeboten.