Bericht von Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst, MPH
Die Bundesvereinigung für Gesundheit e.V. (BfGe) führte
ihre Mitgliederversammlung am 8.7.2003 in Bonn durch, vor allem zur Information
ihrer Mitgliedsorganisationen über die aktuellen Entwicklungen des Deutschen
Forum für Prävention, des Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG), des §
20 SGB V sowie des geplanten Präventionsgesetzes.
Der BDP wurde bei dieser MV durch Julia Scharnhorst, neue
Leiterin des Fachbereiches Gesundheitspsychologie, vertreten.
Deutsches Forum für Prävention
Das Deutsche Forum für Prävention ist historisch aus der AG
5 (Prävention) des Runden Tisches entstanden und umfasst nur die Organisationen,
die vom BMG damals an den Runden Tisch berufen wurden. Daher äußerten bei der
BfGe viele Organisationen – ebenso wie der BDP – sich unzufrieden, dass sie
nicht im Deutschen Forum vertreten sind.
Um die Informationslücken für die Mitglieder der
Bundesvereinigung, die nicht im Deutschen Forum sind, auszugleichen, will Herr
Prümel-Philippsen (Geschäftsführer der BfGe) versuchen, ihnen Zugang zum
Intranet des Forums zu verschaffen.
Das Deutsche Forum ist im bisherigen Entwurf des GMG zwar
enthalten, unklar ist aber zur Zeit, was nach den Verhandlungen von Regierung
und Opposition tatsächlich beschlossen wird und ob die bisherigen Vorlagen noch
umgesetzt werden.
Ziele des Forums:
- Entwicklung und Umsetzung breitenwirksamer Präventionskonzepte
- Verbesserung der Transparenz bei Anbietern und Nutzern
- Verbesserung von Kooperation und Koordination
- Erschließung von zusätzlichen Ressourcen, Bildung dauerhafter Organisationsstrukturen
Probleme:
- Integration und Abgrenzung zu laufenden Konzepten und Programmen
- Zusammensetzung der Mitglieder
- Organisation der Koordinationsaufgaben nach innen und außen
- Sicherstellung der finanziellen Basis für die Organisationsstruktur
- Verpflichtung zur Umsetzung
§ 20 SGB V und Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
Der § 20 SGB V regelt die Aktivitäten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) für Gesundheitsförderung und Prävention. Er ist daher
auch besonders wichtig für PsychologInnen, die Angebote zur
Gesundheitsförderung für die Krankenversicherungen und auch für
Selbsthilfegruppen machen wollen.
Die Krankenkassen wollen im September 2003 ihren
überarbeiteten Leitfaden zur Prävention in der GKV veröffentlichen.
Im GMG ist geplant, dass die Krankenkassen 25 % der für
Prävention vorgesehen Gelder in einen neuen Fond geben, der zur Finanzierung von
Gemeinschaftsprojekten der Prävention und Gesundheitsförderung dient, z.B.
Kooperationsprojekte von Krankenkassen mit weiteren Kommunal-, Landes- und
Bundesorganisationen, und vom Deutschen Forum für Prävention verwaltet werden
soll. Die Krankenversicherungen wollen vermutlich nur ungern in den Fonds
einzahlen, weil ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Verwendung der Gelder
begrenzt sind.
Dem § 20 SGB V nach sollen die Krankenkassen für die
Förderung von krankheitsbezogenen Selbsthilfegruppen 0,52 € pro Jahr und
GKV-Mitglied vorgesehen. Nach einem neu erstellten Verteilungsschlüssel sollen
davon 25 % an kommunal aktive Gruppen gehen, 25 % an Länderinitiativen und 25 %
an bundesweit tätige Gruppen.
Die Lesung des GMG zur Reform des Gesundheitswesens ist
Mitte September 2003 (37. – 39. Kalenderwoche) geplant.
Erneute Anhörungen dazu wird es wohl nicht geben.
Nationale Gesundheitsziele
Als Modellprojekt läuft z. Zt. noch
Gesundheitsziele.de
).
Die Ergebnisse mit
exemplarischen Gesundheitszielen wurden bereits an das Gesundheitsministerium
übergeben. Bislang fand noch keine Prioritätensetzung innerhalb der Ziele statt.
Ebenso gibt auch noch keine offizielle Reaktion des Ministeriums. Daher ist auch
unklar, ob und wie das Projekt im nächsten Jahr weitergeführt wird.
Bislang wurden Arbeitsgruppen nach verschiedenen Bereichen gesetzt.:
- Krankheitsbezug (Diabetes, Brustkrebs)
- Gesundheitsförderung und Prävention (Tabakkonsum reduzieren)
- ausgewählte Bevölkerungs- und Altersgruppen (Kinder und Jugendliche)
- Bürger-, Selbsthilfe- und Patientenorientierung (gesundheitliche Kompetenz stärken, Transparenz)
Für Gesundheitsziele.de sind vom Ministerium vorerst keine
eigenen Finanzmittel vorgesehen; geplante Aktionen sollen aus Mitteln der
Akteure finanziert werden.
Noch gibt es keine klaren Regelungen über die
Zusammenarbeit von gesundheitsziele.de und dem Deutschen Forum für Prävention.
Die Vorarbeit von gesundheitsziele.de ist bisher nicht in politische Planungen,
z.B. ins GMG, übernommen worden.
Die Bundesvereinigung für Gesundheit wird für die
Weiterarbeit an den Gesundheitszielen in Vorleistung treten und an der
Prioritätensetzung arbeiten. Daraus soll ein nationaler Präventionsplan
entstehen, initiiert durch einen bis zum 30.9.03 fertiggestellten Entwurf. Die
Umsetzung dieses Präventionsplan ist dann durch bereits bestehende
Arbeitsgruppen im Gesundheitswesen geplant; Neugründungen von Arbeitsgruppen o.
ä. sind nicht vorgesehen.
Präventionsgesetz
Im Ministerium wird ein neues Präventionsgesetz geplant,
dessen Eckpunkte bis zum 31.7.03 erstellt und veröffentlicht werden.
Das Gesetz soll sich leider nur auf die Bundesebene
beziehen und nicht auf die Länderebene, um Konflikten im Bundesrat auszuweichen;
es soll daher nur die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung ansprechen,
aber keine Kooperationsverpflichtungen von Krankenkassen und Landes- und
Kommunalorganisationen. Fraglich bleibt dann, wie weit Prävention im Gesetz als
gesamtpolitische Aufgabe betrachtet wird oder wiederum nur als eine gesundheits-
und sozialpolitische Aufgabe.
Folgende Inhalte sind bisher geplant:
- Die bisher im § 20 SGB V geregelten Inhalte werden in das
Präventionsgesetz aufgenommen.
- Die Prävention wird für die Sozialversicherungen zur Pflicht
gemacht.
- Für Maßnahmen zur Prävention wird vor allem das Setting-Modell
unterstützt.
- Für die Prävention sind evidenz-basierte Strategien der
Qualitätssicherung vorgesehen.
- Eine Priorisierung der Gesundheitsziele für die Prävention erfolgt
auf regionaler Ebene.
- In der GKV werden evtl. Bonus-Regelungen für Versicherte und
Arbeitgeber eingeführt.
- Das Präventionsgesetz wird keine neuen Finanzmittel bringen,
sondern nur neue Organisationsstrukturen.
Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist ein Forschungsschwerpunkt
Prävention geplant.
In der Diskussion über ein mögliches Bonussystem für die GKV hat Julia Scharnhorst
darauf hingewiesen, dass motivations- und gesundheitspsychologische Erkenntnisse
in der politischen Diskussion bislang fehlen, künftig aber zu berücksichtigen
sind. Sie hat in dieser Frage für den BDP der Vertreterin des Ministeriums Frau
Dr. Drohsel (Unterabteilung 32) eine Zusammenarbeit angeboten.
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