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Seite erstellt am 18.08.1998
Seite aktualisiert am
20.06.2006
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Maximilian Rieländer & Carola Brücher-Albers
20.12.2000
In Report Psychologie 12/2000 wurde aus der Deutschen Psychologen Akademie -GmbH berichtet, das Curriculum der Fortbildung „Psychologische Gesundheitsförderung“ (FPG) sei von seinem Umfang her verändert bzw. verkürzt worden; da diese Information zu Mißverständnissen Anlass geben kann, informiert die Fachbereichsleitung Gesundheitspsychologie im BDP nach einem klärenden Gespräch mit Dr. Wilker von der DPAF-GmbH hiermit alle Interessenten, Partner und die Mitglieder des BDP darüber, dass das Curriculum der FPG in der bisherigen Form vom BDP
und seinen Kooperationspartnern in seiner jetzigen Form als Konzeption
fortgeführt wird. Eine Evaluation der Funktionalität des Curriculums ist zur
Klärung sinnvoll, inwiefern Inhalte, didaktische Methoden und zeitliche Umfänge
verändert werden sollten.
Die Verkürzung des curricularen Angebots durch die DPAF-GmbH erfolgte u.a. als Anpassung an den Leitfaden der Krankenkassen zu Präventionsleistungen; das verkürzte Angebot lässt sich kennzeichnen als „Fortbildung zur Prävention bei Krankenkassen“. Um bei den Krankenkassen Kurse zur primären Prävention (Stressbewältigung / Entspannung, Suchtprävention) mit erwarteten Qualifikationen durchführen zu können, genügt aber auch die bisherige Gewohnheit, Bescheinigungen zu entsprechenden Fortbildungskursen (z.B. Kursleiterschulung für „Gelassen und sicher im Stress“) vorzulegen; der Abschluss eines diesbezüglichen Curriculums wird gegenwärtig von den Krankenkassen nicht erwartet. Die neuen Krankenkassenstrategien unterliegen außerdem einem Entwicklungsprozess; eine „Beratende Kommission der Spitzenverbände der Krankenkassen für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung” hat ihre Arbeit aufgenommen (vgl. weiterer Bericht). Die Fachbereichsleitung hält es also nicht für sinnvoll, die Fortbildung Psychologische Gesundheitsförderung auf Strategien der Gesetzlichen Krankenkassen zur Prävention zu beschränken.
Die FPG besteht aus verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen. Für PsychologInnen, die im Sinne der FPG Fortbildungsleistungen (oder äquivalente Aus-, Weiter- und Fortbildungsleistungen) absolviert haben, ist es sinnvoll, diese gesammelt zu bescheinigen. Diesbezügliche Anträge können an die DPA (Herrn Wilker, Fax 0228/9873172, E-mail: DPA@bdp-verband.org) und an die Fachbereichsleitung gestellt werden (Maximilian Rieländer, Fax 06078/74244, E-mail: Gesundpsych.Rielaender@t-online.de).
Die Fortbildung dient zur Weiterqualifizierung für berufliche Tätigkeitsfelder. Im Bereich der Gesundheitspsychologie lassen sich gegenwärtig hauptberuflich und nebenberufliche Tätigkeitsfelder unterscheiden.
Hauptberufliche Tätigkeitsfelder sind z.B.
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Gesundheitsmanagement (für Prävention und Gesundheitsförderung) bei Krankenkassen und weiteren Dachorganisationen des Gesundheitswesens,
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Fortbildungstätigkeiten für Gesundheitsförderung in vielen Einrichtungen der Aus-, Weiter- und Fortbildung,
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betriebliche Gesundheitsförderung,
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schulische Gesundheitsförderung,
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kommunale Gesundheitsförderung, usw.
Nebenberufliche Tätigkeiten sind:
Das Curriculum zur FPG dient zur Qualifizierung für hauptberufliche Tätigkeiten, während die Teilnahme an einzelnen ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen zur Durchführung entsprechender Gesundheitsförderungsmaßnahmen dient.
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