Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 23.06.2006

Fachbereich > Organisation > Mitglieder des Fachbereiches

PsychologInnen, die  gesundheitspsychologisch berufstätig sind oder werden möchten  und die BDP-Mitglieder sind, können ordentliche Mitglieder des Fachbereiches und der Sektion sein.

Ordentliche Mitglieder, die den Fachbereich Gesundheitspsychologie oder einen der anderen Fachbereiche der Sektion sozusagen als primäre Sektion wählen, wählen auch die Sektion als primäre im BDP. Sie können die Serviceleistungen des Fachbereiches und die Serviceleistungen der Sektion, vor allem Informations- und Kommunikationsleistungen mit Zugängen zu geschützten Bereichen, kostenlos in Anspruch nehmen. 

Für Mitgliedern, die Fachbereiche der Sektion nur als zusätzliche Sektion wählen, ist ein gemäßigter Zusatzbeitrag geplant.   

Als außerordentliches Mitglieder können Personen in den Fachbereich und die Sektion eintreten, wenn sie  Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) erfüllen; dies sind vor allem Studentinnen und Studenten.

Eine Fachbereichsversammlung des Fachbereiches findet möglichst jährlich statt, mindestens jedoch einmal in drei Jahren.

Möchten Sie Mitglied im Fachbereich werden?

Wenn Sie schon BDP-Mitglied sind,
können Sie hier ein Antwortformular nutzen, darin die Mitgliedschaft in der Sektion und im Fachbereich Gesundheitspsychologie beantragen und es absenden.
Das Antwortformular geht dann der Sektion zu und wird von ihr an die Bundesgeschäftsstelle weitergeleitet.

Wenn Sie noch kein BDP-Mitglied sind,
können Sie hier das BDP-Beitrittsformular als PDF-Dokument herunterladen,
es ausfüllen und mit einer Kopie Ihrer Diplom- oder Vordiplom-Urkunde bzw. Studienbescheinigung an die Bundesgeschäftsstelle des BDP per Fax (0228 / 98731-70) senden.

Wünschen Sie Informationen?
Möchten Sie Mitglied im BDP, in der Sektion, im Fachbereich werden?