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Seite erstellt am 18.08.1998
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Fachbereich > Organisation > Mitglieder des FachbereichesPsychologInnen, die gesundheitspsychologisch berufstätig sind oder werden möchten und die BDP-Mitglieder sind, können ordentliche Mitglieder des Fachbereiches und der Sektion sein. Ordentliche Mitglieder, die den Fachbereich Gesundheitspsychologie oder einen der anderen Fachbereiche der Sektion sozusagen als primäre Sektion wählen, wählen auch die Sektion als primäre im BDP. Sie können die Serviceleistungen des Fachbereiches und die Serviceleistungen der Sektion, vor allem Informations- und Kommunikationsleistungen mit Zugängen zu geschützten Bereichen, kostenlos in Anspruch nehmen. Für Mitgliedern, die Fachbereiche der Sektion nur als zusätzliche Sektion wählen, ist ein gemäßigter Zusatzbeitrag geplant. Als außerordentliches Mitglieder können Personen in den Fachbereich und die Sektion eintreten, wenn sie Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) erfüllen; dies sind vor allem Studentinnen und Studenten. Eine Fachbereichsversammlung des Fachbereiches findet möglichst jährlich statt, mindestens jedoch einmal in drei Jahren.
Möchten Sie Mitglied im Fachbereich werden?Wenn Sie schon BDP-Mitglied sind,
Wenn Sie noch kein BDP-Mitglied sind,
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