Seite erstellt am 18.08.1998
 Seite aktualisiert am 19.12.2003

Aktivitäten: Berufspolitik: Profilierung:

Bedingungen für den Erwerb und Erhalt der Markenbezeichnung
(Entwurf der Leitung des Fachbereiches Gesundheitspsychologie am 03.03.2001)

Qualifikationsbedingungen für den Erwerb der Markenbezeichnung

1. Diplom oder die Promotion in Psychologie an einer Hochschule
    (auf der Basis eines mindestens 5-jährigen Vollzeit-Studiums)

2. mindestens einjährige vollzeitige psychologische Berufstätigkeit oder äquivalente mehrjährige Teilzeittätigkeit
    in der psychologischen Beratung/Behandlung von Personen, Gruppen, sozialen Systemen

3. Abschluss des Fortbildungscurriculums „Psychologische Gesundheitsförderung“
    und Übergangs-/Äquivalenz-Lösungen (bei Engpässen in der Durchführung der Fortbildung bei der DPAF)
    z.B. zweijährige vollzeitige Berufstätigkeit im Feld der psychologischen Gesundheitsförderung.

 
Qualitäts-Sicherung für den Erhalt der Marke

Die Qualitäts-Sicherung für den Erhalt der Marke erfolgt nach Standards des BDP mittels Verlängerungen der Marke für je 2 Jahre unter folgenden Voraussetzungen:

1. fortlaufende Berufstätigkeit in der psychologischen Gesundheitsförderung

2. Supervision oder fachspezifische Fortbildung im Umfang von 20 Stunden im Zeitraum von 2 Jahren

 
Antrags- und Prüfungsmodalitäten

Eine Planung für Antrags- und Prüfungsmodalitäten:

Die DPAF ist für die Marken-Anträge von PsychologInnen (Erst- und Verlängerungs-Anträge) und deren Prüfung organisatorisch zuständig. Ein Marken-Beirat aus kompetenten BDP-Mitgliedern (möglichst auch Fachbereichs-Mitgliedern) wird der DPAF für Prüfungen (strittiger) Anträge, Klärung von Unsicherheiten und Klärung von Widerspruchs-Eingaben zugeordnet; für Prüfungen von Marken-Anträgen durch Beiratsmitglieder werden finanzielle Entschädigungen (Aufwandsentschädigung oder Honorare) vereinbart.

Die DPAF informiert den Fachbereich Gesundheitspsychologie zur Unterstützung seiner berufspolitischen Arbeit für die Markenbezeichnung über die Absender von Marken-Anträgen und Prüfungsergebnisse.